FAQ - Häufige Fragen

FAQ


FAQ zur Schulanmeldung

  • Bis wann soll die Schulanmeldung abgegeben werden?

    Die Anmeldung bei der Stadt Iserlohn muss bis zum 29.09.2023 erfolgen. 


    Die Anmeldung bei der Grundschule Sümmern sollte bis zum 13.10.2023 eingereicht werden.


    Den jeweiligen Anmeldebogen finden Sie unter "Schulanmeldung".





  • Bis wann soll die Bedarfsabfrage für die OGS abgegeben werden?

    Diese erbitten wir uns ebenfalls bis zum 13.10.2023. Nur bei Abgabe dieser Bedarfsabfrage findet eine Berücksichtigung in der Planung für die OGS statt und Sie erhalten weitere Informationen.


    Die OGS-Bedarfsabfrage finden Sie unter "Schulanmeldung".

  • Bekommen alle Kinder einen Platz in der Schule? Werden alle aufgenommen?

    Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Der Schulträger (Stadt Iserlohn) legt unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist.

  • Wie viele Stunden haben die Kinder pro Woche Unterricht?

    Im 1. Schuljahr haben die Kinder 21-22 Stunden Unterricht pro Woche.

  • Gibt es auch für die Kinder, welche nicht in Sümmern in den Kindergarten gehen, einen Schnupperunterricht?

    Ja, diese werden von uns kontaktiert und zu einem der drei Termine eingeladen.

  • Wie werden die Klassen zusammengesetzt?

    Bei der Zusammensetzung der einzelnen Klassen achten wir auf eine ausgewogene zahlenmäßige Verteilung aller Kinder auf die zu bildenden Klassen sowie auf eine ausgewogene Verteilung von Jungen und Mädchen. Wir versuchen, den angegebenen Wunsch der Eltern (auf dem Anmeldebogen) zu berücksichtigen. Kinder eines Kindergartens kommen jedoch nicht alle zusammen in eine Klasse. Auch die Wohnortnähe ist ein Kriterium für die Klassenzusammensetzung, damit der Schulweg nicht allein bestritten werden muss. Weiterhin fließen unsere Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik ein. Neben Kindern mit besonderen Begabungen gibt es auch Kinder mit besonderen Förderbedarfen. Auch hier ist uns eine Verteilung auf die einzelnen Klassen wichtig.

  • Kommen alle Bus-Kinder zusammen in eine Klasse?

    Ja, das ist so vorgesehen.

FAQ zur OGS

  • Wer hat Anspruch auf einen OGS-Platz?

    Solange wir unsere Betreuungs-Kapazitäten nicht erreicht haben, kann jedes Kind der Grundschule Sümmern unsere OGS „Villa Kunterbunt“ besuchen.

  • Kann ich auch später einen OGS-Platz bekommen?

    Die Erfahrung zeigt, dass es für die Kinder gut ist, schon von Beginn an die OGS zu besuchen. Kinder, die erst im laufenden Schuljahr in die OGS kommen, benötigen länger sich in die Gruppe zu integrieren und die Tagesstrukturen zu verstehen. Um später einen Platz zu erhalten, müssen die entsprechenden OGS-Kapazitäten vorhanden sein.

  • Wie sind die Kündigungsfristen in der OGS?

    Jeder bestehende OGS-Vertrag läuft bis zum Ende des 4. Schuljahres. Wenn Sie für das 2., 3. oder 4. Schuljahr keinen OGS-Platz mehr benötigen, dann muss eine schriftliche Kündigung für das kommende Schuljahr bis zum 30.04. des laufenden Schuljahres bei uns in der OGS Sümmern „Villa Kunterbunt“ eingereicht werden. 


  • Gibt es eine Betreuung bis 13.00 Uhr?

    Bei uns an der Grundschule Sümmern wird keine „8-bis-1-Betreuung“ angeboten.

  • Kann ich mein Kind in Ausnahmefällen früher aus der OGS abholen?

    Bei der OGS handelt es sich um ein Gesamtkonzept von Betreuung, Förderung, Mittagessen, Lernzeitbetreuung und Freizeitangeboten. Bei einem bestehenden OGS-Vertrag ist nach den Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen die Teilnahme bis 15.00 Uhr verpflichtend. In Ausnahmefällen, z.B. aufgrund von herkunftssprachlichem Unterricht, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Sportverein, Musikschule) oder Therapien sind andere Absprachen möglich.


  • Welche Freizeitangebote gibt es in der OGS?

    Wir bieten im 1. Schuljahr zusammen mit JanS (Jugendhilfe an Schulen) das Angebot „Spiele aus der Schatzkiste“ an. Hierbei geht es darum, dass die Kinder sich gegenseitig kennenlernen, als Team zusammenwachsen und soziale Verhaltensweisen zu erlernen und zu fördern. 

    Außerdem ist das Freispiel wichtig für die Kinder, um die Welt zu erfassen und zu entdecken. Es stärkt die Persönlichkeit und vertieft Lernprozesse. Motorische, sprachliche, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung wird gefördert. Im 2.-4. Schuljahr bieten wir in der OGS „Villa Kunterbunt“ ein buntes und vielfältiges Kursangebot an.


  • Werden bei den OGS-Kindern alle Hausaufgaben in der Schule erledigt?

    In der Regel werden die Lernzeitaufgaben in der OGS erledigt. Die Kontrolle der Richtigkeit und der Vollständigkeit obliegt den Erziehungsberechtigten. 1x1- und Leseaufgaben sowie Aufgaben zum Auswendiglernen müssen zu Hause erledigt werden. Sollte ein Personalmangel bestehen, kann es dazu kommen, dass keine Lernzeit in der Schulzeit stattfinden kann.


  • Ist die Ferienbetreuung nur für OGS-Kinder möglich?

    Nein, wenn Kapazitäten in der Ferienbetreuung bestehen, dann können auch Nicht-OGS-Kinder die Ferienbetreuung besuchen. Diese Kinder laufen dann als „Zubucher“ und müssen einen höheren Betrag als die OGS-Kinder bezahlen.



  • Wie hoch sind die Essenskosten pro Monat?

    Die Essenskosten belaufen sich aktuell auf 40,00 Euro im Monat.

  • Muss das Essen auch bezahlt werden, wenn mein Kind krank ist?

    Ja, das Essen muss auch bezahlt werden, wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen Gründen nicht am Mittagessen teilnehmen kann.

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